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Krankenkassen

Qualitätssicherung durch:

Die Kosten für meine Leistungen können über die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin bei Ihrer Krankenkasse zurückgefordert werden. Für Ihre spezifischen Konditionen, kontaktieren Sie bitte direkt Ihre Krankenkasse. Rückerstattungsvereinbarungen bestehen mit den unten aufgeführten Krankenkassen (dies im Rahmen der EMR-, ASCA-, Visana- und EGK-Listen für Zusatzversicherungen für Komplementärmedizin).

Jede Patientin, jeder Patient sollte sich bei seiner Krankenkasse im Voraus erkundigen, ob die ausgewählte Behandlungsmethode von ihrer/seiner Zusatzversicherung übernommen wird und ob die/der behandelnde Therapeutin/Therapeut von der Krankenkasse anerkannt ist (jede Krankenkasse vergütet ausschließlich Behandlungen gemäß ihrem Leistungskatalog).

Sie bezahlen Ihre Behandlung bei mir vor Ort und bekommen dann einen Rückforderungsbeleg für Ihre Zusatzversicherung via Email zugesandt.

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